
Wir hoffen, das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen und das Gesetz Im Bundestag verabschieden zu können. Es wird dann Ende des Jahres in Kraft treten.
Wir hoffen, das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen und das Gesetz Im Bundestag verabschieden zu können. Es wird dann Ende des Jahres in Kraft treten.
Die Staatsangehörigkeitsreform sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder künftig automatisch den deutschen Pass erhalten, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Haben die Eltern lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, so können die Kinder nicht ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Grundsätzlich planen wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.