Frage von Justus K. • 14.06.2018

Antwort ausstehend von Jens Gieseke CDU
Sehr geehrter Herr Teuter,
Sehr geehrter Herr T.,
(...) Große Plattformbetreiber erhalten die Verpflichtung und damit auch die Macht und Verantwortung darüber zu entscheiden, was hochgeladen wird und was nicht. Das grenzt an automatisierte Zensur. (...)
(...) Im Vorschlag zu Artikel 13 sieht der Kommissionstext vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube Maßnahmen zu ergreifen haben, die sicherstellen, dass Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingehalten werden. Als Beispiel werden hierbei Inhaltserkennungstechniken explizit genannt. (...)