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Sehr geehrte Frau Reichert,

Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Antwort an Herrn M. vom
02.05.2013 ist nach wie vor aktuell, es gibt nichts hinzuzufügen.

(...) Ferner kann die Bundesnetzagentur nach § 41 a Satz 2 TKG in einer technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die Dienstqualität durch Verfügung festlegen. Im Falle der Pläne zur Deckelung von Datenvolumen der Telekom haben die Regulierungsbehörden bereits Schritte eingeleitet. Das Thema wird uns weiter beschäftigen. (...)

(...) Ja, das kann ich mir vorstellen. Ich würde Ihnen raten, auch immer wieder die Polizei darüber zu informieren, dass nachts eine solche Lärmbelästigung bei Ihnen herrscht. Verstärkte Verkehrskontrollen sind ja jetzt keine Zauberei. (...)
