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Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.

Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.

Der Grund für die Nichtberücksichtigung von Beitragszahlungen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse für Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der beiden Systeme

Da sich diese Festschreibung des steuerlichen Rentenfreibetrags an der ersten vollen Jahresbruttorente orientiert, werden Rentenbeziehende „Ost“ steuerrechtlich nicht anders behandelt als Rentenbeziehende „West“

Es besteht keine Notwendigkeit oder Planung, das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter anzuheben oder gar einzelne Altersrenten abzuschaffen. Das gilt auch für die Rente für langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen.