
Antwort ausstehend von Ersin Nas CDU

Doch durch das Verbotsverfahren der rechtsextremen NPD und der Entscheidung durch die Gerichte dazu muss ein Verbotsverfahren sehr genau durchdacht werden.
Wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage alle Interessen in ausgewogenem Maße berücksichtigt.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.