Das Gesetz sieht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte vor, die in einer besonderen Nähe zu besonders verletzlichen Personen arbeiten.
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Zudem ist das Risiko einer Übertragung bei vollständig geimpften Personen durchaus geringer, das steht bisher bei allen Varianten bis zur Delta-Variante fest
die Impfung schützt. Und zwar vor Ansteckung und vor allem effektiv vor schweren Verläufen und Krankenhausaufenthalten.
Bei der Debatte um eine allgemeine Impfnachweispflicht sind verschiedene Vorschläge in der Diskussion, darunter auch ein risikoorientierter Ansatz mit einer Impfpflicht nur für über 50-Jährige. Damit würde einerseits das steigende Risiko im Alter berücksichtigt.
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat.
Das bedeutet zum einen viel „Lesearbeit“. Dazu gehören zum anderen eine Vielzahl an Gesprächen mit Wissenschaftlern und Praktikern (...).