(...) Das Wechselmodell ist dann anzuordnen, wenn beide Eltern die geteilte Betreuung gewährleisten können (...)
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(...) In der jetzigen Situation ist es dringend erforderlich, den hybriden Unterricht zu ermöglichen und digitale Konzepte zu entwickeln, aber auch Luftaustauschgeräte für die Schulen zu beschaffen um eine Chancen-Krise zu verhindern. (...)
(...) das Kindeswohl explizit in der Verfassung zu verankern (...)
(...) Die Frage, welcher Umstand im Einzelfall den Kindeswohl am ehesten dienlich ist, hängt von vielen Faktoren (...)
(...) Dass Insolvenzrichter*innen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen vorweisen müssen als Familienrichter*innen ist nicht nachvollziehbar. (...)
(...) Wir Sozialdemokrat*innen wollen eine Rechtsgrundlage im BGB schaffen, auf deren Basis das Wechselmodell nach eingehender Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden kann. (...)