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Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Zur Bewertung der Gesetzesänderung muss diese insgesamt in den Blick genommen werden. Aus dieser Sicht ergibt sich eine vorteilhafte Lage für den Kläger.
Bezüglich der Rechtskonformität der Legalisierung von Cannabis gibt es berechtigte Zweifel.