Frage von Gabriele K. • 31.08.2023

Antwort von Oliver Ulloth SPD • 08.09.2023
Da diese Frage nunmehr zwei Mal gestellt wurde, bitte ich meine Antwort dort zu lesen.
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Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Neben den beschlossenen Entlastungen von denen auch Rentnerinnen und Rentner profitiert haben (z.B. 9-Euro-Ticket, 49-Euro-Ticket, Energiepreisbremse und Energiepreispauschale) haben wir uns als SPD in der Koalition vorgenommen, die gesetzliche Rente weiter zu stärken und das Rentenniveau weit in die Zukunft abzusichern.
Lehrkräftemangel wird nur durch rechtzeitige Anwerbung vermieden.
ich prüfe aktuell die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und werde Ihre Fragen zeitnah beantworten.