Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern
Die aktuell abgeschlossenen Tarifverträge sehen beachtliche Lohnerhöhungen vor, welche sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden werden.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.
Dass pensionierte Beamte diesen bekommen bedeutet aber nicht, dass damit eine Ungleichbehandlung zu Rentner:innen erzielt werden soll.
Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene zeitnah zu beschließen.