Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene zeitnah zu beschließen.
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Antwort 12.07.2023 von Ulrike Bahr SPD
Antwort 15.09.2023 von Christoph Zippel CDU
Ich teile Ihre Ansicht, dass die aktuelle Bundesregierung in diesem Bereich zu wenig unternimmt und die Menschen im Stich lässt
Antwort 01.07.2023 von Thorsten Frei CDU
Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Antwort 16.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Ich werde die 3000 Euro Inflationsausgleich an verschiedene soziale Organisationen in meiner niedersächsischen Heimat spenden.
Antwort 18.07.2023 von Nicolas Zippelius CDU
Auf die Auszahlung des Inflationsausgleichsgeld über 3.000 Euro, die in Teilzahlungen zwischen Juli 2023 und Februar 2024 erfolgen soll, wurde sich im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen Bund und der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geeinigt.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP