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Sie können sich sicher sein, dass im Falle einer Waffenrechtsänderung Beratungen mit Expert:innen sowie mit Schützen- und Jagdverbänden stattfinden werden, um die besonderen Bedürfnisse dieser Organisationen nicht außer Acht zu lassen.
Unsere Initiative zielt auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Das sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen.
Statt neuer Verbote brauchen wir ein individuelles Waffenführverbot für Schwerkriminelle und Extremisten jenseits der rechtstreuen Sportschützen und Jäger.
Unter der Prämisse, dass abzugebende Systeme in einem angemessenen Zeitraum von max. 12 Monaten 1:1 im aktuellsten Rüstzustand im Bestand der Bundeswehr ersetzt werden können, kann ich mir ein positives Ergebnis einer solchen Erwägung vorstellen. Ein Eskalationspotenzial sehe ich bei einer Lieferung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.