Solange Kinder das Wunsch- und Wahlrecht nicht alleine ausüben können bzw. ihre Entscheidungen nicht selbst mitteilen können oder dürfen, sind die Eltern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für mich deren besten Vertreter*innen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob es die leiblichen Eltern oder die Pflegeeltern sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Als Europaabgeordneter aus Bremen habe ich mich bisher nicht mit der diesbezüglichen Politik in Baden-Württemberg befasst.
Leider kann ich im Europaparlament hier wenig daran verändern. Aber ich kann ihnen versichern, dass wir weiter wachsen werden um auch genau Themen wie diese aus dem Bundestag heraus zu beantworten.
Als der für Schleswig-Holstein zuständige Abgeordnete im Europäischen Parlament verfüge ich leider nicht über die gefragte Kompetenz zur Beantwortung ihrer Frage zu der der finanziellen Unterstützung von Kindern mit Behinderungen in baden-württembergischen Pflegefamilien.
Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Wir wollen ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen.
Diese betrifft das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), welches ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz ist.