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(...) Albanien gilt jedoch seit Oktober 2015 als „sicheres Herkunftsland“. In den so definierten Staaten, besteht aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden (§ 29a AsylVfG). (...)
(...) Es ist nicht "die Politik", sondern CDU/CSU inklusive der Kanzlerin, die sich einem sogenannten Spurwechsel für chancenlose AsylbewerberInnen verschließen. Das wäre aber genau die Lösung für Ihren Fall: raus aus den Asylverfahren und Eröffnung eines legalen Zugangsweges, der genau an die hervorragenden Integrationsleistungen geknüpft sein könnte, wie Sie sie beschreiben. Weitergehend ist der SPD-Vorschlag für ein Einwanderungsgesetz, auch dieser würde in Ihrem Fall greifen. (...)
(...) Grundsätzlich findet im deutschen Asylrecht in allen Fällen eine Einzelfallprüfung statt, so dass etwaige Verfolgungsgründe unabhängig von der Herkunft geprüft und anerkannt werden. Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer erfolgt auf der Grundlage der Einschätzung der allgemeinen politischen Verhältnisse. (...)
(...) 4. Die Frage aus welchen Gründen Politik und Behörden nicht in der Lage sind zu differenzieren zwischen „wertvollen“ Flüchtlingen, die sich integrieren wollen und solchen, die Integration und Sprachkurse verweigern, kann ich nur damit beantworten, dass uns bislang die Handhabe dafür in Form eines qualifizierten Einwanderungsgesetzes fehlt. Der Integrationswille allein kann einen mangelnden Flüchtlingsstatus nicht ersetzen. Ein Einwanderungsgesetz würde das bestimmt treffsicherer regeln können. (...)
(...) Grundsätzlich galt die Intimuntersuchung, die durch die Dienstverordnung ZDv 46/1 der Bundeswehr geregelt wurde, der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten. (...)