
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Das Strukturgesetz ändert nichts am Prinzip der freiwilligen Entscheidung, es wurde keine Widerspruchsregelung durch die Hintertür eingeführt. Für eine Organentnahme muss eine Zustimmung vorliegen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Das Strukturgesetz ändert nichts am Prinzip der freiwilligen Entscheidung, es wurde keine Widerspruchsregelung durch die Hintertür eingeführt. Für eine Organentnahme muss eine Zustimmung vorliegen. (...)
(...) Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, eine verbindliche Abfrage durchzuführen und eine stetige Information und ärztliche Beratung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. (...)
(...) Davon unabhängig setze ich mich jedoch für eine doppelte Zustimmungslösung ein, in der sowohl der Betroffene zu Lebzeiten als auch die Angehörige nach seinem Tod sich dazu äußern sollen. (...)
(...) ich setze mich für die Verbesserung der Organspenderate ein. Der Schlüssel dafür liegt in den Strukturen der Kliniken. Ein entsprechendes Gesetz ist am 1.4.2019 in Kraft getreten. (...)
(...) Ihre Darstellung der Zahlen aus dem Bericht der Deutschen Stiftung Organspende und deren Interpretation kann ich nicht teilen. Der Report legt hier aus meiner Sicht andere Schlussfolgerungen nahe. (...)
(...) noch ist die Neuregelung der Organtransplantation nicht beschlossene Sache. Vermutlich kommt es erst im Herbst zu einer Abstimmung dazu im Bundestag. (...)