Antwort 30.03.2023 von Sabine Friedel SPD
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
Die verbrecherische Tat in Freudenberg macht mich tief betroffen.
. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.
Im Vordergrund steht daher, dass die vorhandenen Maßnahmen auch bestmöglich zum Einsatz kommen und das geltende Recht effektiv durchgesetzt wird.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn der russische Präsident sich dem internationalen Strafgerichtshof stellen müsste.