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Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.
Eine Gerichtsverhandlung hat nicht den Zweck der Massenunterhaltung. Insofern scheint das Fernsehen kein geeignetes Übertragungsmedium zu sein.
Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung
Meines Erachtens sprechen berechtigte Interessen der Angeklagten, aber auch der Opfer gegen eine öffentliche Liveübertragung möglicher Verfahren.