
 Antwort 31.07.2006 von Friedbert Pflüger   CDU
Sehr geehrte Frau Springer,

Sehr geehrte Frau Springer,

Sehr geehrte Frau Springer,

Sehr geehrte Frau Springer,
sehr geehrter Herr Donner,

Sehr geehrte Frau Springer,
mir ebenfalls vollkommen unverständlich! Bitte senden Sie Ihre Anfrage bzw. Beschwerde an den jetzigen Senat. Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß,
Martin Sattelkau

Sehr geehrte Frau Springer,

Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.