Die Einbeziehung von Mietern und Eigentümern sowie die Berücksichtigung der Rechte und Pflichten aller Beteiligten erfordern gründliche Diskussionen und Konsensfindung.
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Im Januar 2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden; die zweite und dritte Lesung werden zeitnah folgen.

Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.

das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen werden wir diese Woche im Bundestag verabschieden.

Sie sind nicht verpflichtet den Solarstrom Ihres Vermieters abzunehmen und müssen in keinem Fall für den Strom anderer Mieter*innen mit bezahlen.

Durch unseren Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006905.pdf) sollen Mieter und Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf Installation eines Balkonkraftwerkes bekommen.