
Wir sprechen gegenwärtig mit Beteiligten aus Wissenschaft und Justiz und prüfen die Vor – und Nachteile sorgfältig
Wir sprechen gegenwärtig mit Beteiligten aus Wissenschaft und Justiz und prüfen die Vor – und Nachteile sorgfältig
Leider liegt dies nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
Die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ ist in Bayern durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Universitäten entsprechende Bachelorstudiengänge konzipieren und einrichten.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ in Bayern durchaus möglich ist.
Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.