Antwort ausstehend von Isabel Graumann dieBasis
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort 17.04.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 24.04.2024 von Beate Walter-Rosenheimer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anders als häufig dargestellt werden homöopathische Leistungen nicht grundsätzlich von allen Kassen als Regelleistung übernommen. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung, die einige Kassen anbieten
Antwort 04.03.2024 von Gregor Gysi Die Linke
Ihnen diese Möglichkeit zu entziehen, in dem Kassen sie nicht bezahlen, lehne ich ab
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW