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Christos Pantazis
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Frage von Annegret H. •

Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission

Sehr geehrter Herr Pantazis,

Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“

Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.

Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre differenzierte und berechtigte Nachfrage.

Zunächst zur von Ihnen angesprochenen Finanzwirkung: Die Angabe „0 €“ bedeutet nicht, dass durch eine Streichung Mehrkosten entstehen würden. Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass die Ausgaben für homöopathische Leistungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen der gesetzlichen Krankenversicherung sehr gering sind und im Rahmen der Gesamtberechnungen nicht gesondert ins Gewicht fallen. Eine Aussage über mögliche Mehr- oder Minderkosten lässt sich daraus nicht ableiten.

Für die Bewertung ist aus meiner Sicht vor allem ein anderer Maßstab entscheidend: Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidarprinzip. Die Beiträge von Millionen Versicherten sollten deshalb prioritär für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen wissenschaftlich belegt ist und die Patientinnen und Patienten nachweislich helfen.

Als Arzt ist meine Haltung hier klar: Für homöopathische Behandlungen und Präparate liegt nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis über einen Placeboeffekt hinaus vor. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft nicht für sachgerecht.

Dass Krankenkassen im Wettbewerb stehen, ist richtig. Dieser Wettbewerb sollte sich jedoch an Qualität, guter Versorgung, Prävention, Innovation und Service orientieren – nicht an Leistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen.

Gerade in Zeiten knapper finanzieller Spielräume ist es wichtig, Prioritäten nachvollziehbar zu setzen. Viele Versicherte erwarten zu Recht, dass ihre Beiträge vor allem dort eingesetzt werden, wo sie einen konkreten gesundheitlichen Mehrwert schaffen.

Selbstverständlich bleibt es jeder und jedem unbenommen, homöopathische Angebote zu nutzen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob deren Finanzierung Aufgabe der solidarisch getragenen gesetzlichen Krankenversicherung sein sollte. Diese Frage beantworte ich – auch vor dem Hintergrund begrenzter Mittel – klar mit Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
 

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