
Antwort 17.09.2021 von Rudolf Henke CDU
Die Sportförderung, insbesondere die Förderung des Breitensports, fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen
Die Sportförderung, insbesondere die Förderung des Breitensports, fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen
Wir als Grüne wollen für die Kommunen eine solide und auskömmliche Finanzausstattung sicherstellen. (...) Nur so können sie investieren, (...) soziale Einrichtungen und Angebote im Sport- oder Kulturbereich finanzieren.
Die Gewährleistung der Schwimmbadsicherheit ist eine wichtige Aufgabe. Nach meinem Verständnis hat der Bund hier allerdings keine Gesetzgebungszuständigkeit.
Dazu gehören insbesondere Schwimmsportstätten, denn unser Anspruch ist, dass jedes Kind schwimmen lernen kann