Frage von Veronika H. • 12.01.2024

Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU
Heute bekam ich dazu eine Antwort, die ich gerne an Sie weiter leite. Danach können Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre die aktuell bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe die Gewährung der pauschalen Beihilfe beantragen
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte Sie eine E-Mail an mein Abgeordneten Büro zu senden.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.