Frage von Elisa H. • 22.10.2024

Antwort von Bettina Stark-Watzinger FDP • 22.10.2024
Sehr geehrte Frau H.,
Sehr geehrte Frau H.,
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden die verschiedenen Beträge nochmal überprüft und ggf. angepasst.