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In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.

Die Frage, die sich Politik hier stellen muss, ist, welche Verantwortung wir als Gesellschaft für den Schutz von Menschen tragen.

Gegenwärtig diskutiert der Deutsche Bundestag daher fraktionsübergreifend über unterschiedliche Konzepte, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln.

Der Gesetzentwurf der Gruppe Castellucci und andere, den auch Katrin Göring-Eckardt unterstützt, stellt sich der keineswegs trivialen Aufgabe, zwei Rechtsgüter in einen Ausgleich miteinander zu bringen: die Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens.

Die Diskussion dauert derzeit noch an und ich werde anhand der finalen Gesetzentwürfe meine Entscheidung auf Basis der hier genannten Kriterien treffen.