Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden.
In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.
Die Frage, die sich Politik hier stellen muss, ist, welche Verantwortung wir als Gesellschaft für den Schutz von Menschen tragen.
Gegenwärtig diskutiert der Deutsche Bundestag daher fraktionsübergreifend über unterschiedliche Konzepte, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln.