
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien haben wir uns wie folgt verständigt „die 2020er Jahre (…) zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur (zu) machen.
Die Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz fördert ein Klima in Deutschland, dass Anreize für nachhaltige Investitionen in die Wirtschaft schafft.
Wir müssen Deutschland wirtschaftlich stark halten. Spitzentechnologie trägt dazu bei.
Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.