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Menschen mit Behinderung sind vollwertige und wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft und verdienen unsere Unterstützung und Anerkennung.

In diesem Zusammenhang befürworten wir eine Verbesserung der Bezahlung in den Behindertenwerkstätten.

Die dazu geplante Gesetzesreform kann nun aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden. Sie bleibt aber ein Anliegen der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, das diese auch im neu gewählten Bundestag wieder verfolgen wird.

Aus meiner Sicht sollte ihr Pflegekind eine individuelle Absprache mit der Tagesgruppe bei der Werkstatt entsprechend dem Bedarf zur Abwesenheit treffen. Dies würde auch dem gesetzlichen Grundsatz der Personenzentrierung Rechnung tragen. Menschen mit Behinderungen können je nach ihrem Bedarf unter anderem in einer Tagesgruppe betreut werden oder in einer Werkstatt arbeiten. Bis zum Jahr 2019 galten oft die gleichen Regeln für Urlaub und Freistellung in Werkstätten und in Tagesgruppen.
