
Sehr geehrter Herr M.,
Sehr geehrter Herr M.,
Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.
Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.
Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Da es viele Ausnahmen für den Sprachnachweis gibt, möchte ich Sie auf die Infobroschüre dazu hinweisen, in der diese ausführlich aufgeführt sind.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.