Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
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Antwort 11.04.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.04.2023 von Lisa Badum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Er muss im nächsten Schritt durch das parlamentarische Verfahren und tritt danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Antwort 30.03.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Antwort 29.03.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Die Reform des Staatsbürgerrechts wird mit den parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.
Antwort 27.03.2023 von Hakan Demir SPD
Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
Antwort 27.03.2023 von Hakan Demir SPD
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.