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Mit dem Selbstbestimmungsgesetz planen wir innerhalb der Bundesregierung, ein einfaches und einheitliches Verfahren zu schaffen, bei dem trans*, inter* und nicht-binäre Menschen unkompliziert ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern können.
Ich bin zuversichtlich, dass die federführenden Ministerien den Gesetzesentwurf Anfang dieses Jahres veröffentlichen und dann die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung eingeleitet werden kann, damit der Gesetzesentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden kann.
Daher haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und ich im Herbst 2022 Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorlegt. Auf dieser Grundlage wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf erarbeitet.
Bei dem von der Bundesregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Gesetzesvorhaben, welches nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.