(...) Der GCM schafft einen Rahmen, in dem die Staatengemeinschaft das Thema weltweite Migration in den Blick nimmt. (...) Dass sich etwa Länder, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht, nun dazu bereiterklären die Rechte von Migranten zu achten und deren humanitäre Situation deutlich zu verbessern, beendet hoffentlich bald ein zentrales Fluchtmotiv, beispielsweise für die gefährliche irreguläre Flucht über das Mittelmeer. (...)
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(...) Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist es der internationalen Staatengemeinschaft gelungen, einen gemeinsamen Ansatz zu finden, mit dem die vielfältigen Herausforderungen von Migrationsbewegungen umfassend bewältigt werden können. (...) Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stärken wir darüber hinaus die internationale regelbasierte Ordnung. (...) Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, in keiner Weise eingeschränkt. (...)

(...) Unterschrieben wird der UN-Migrationspakt nicht. Wie bereits in der Antwort an Herrn Lütz dargestellt, ist der UN-Migrationspakt auch kein völkerrechtlicher Vertrag und nicht rechtsverbindlich. (...)

(...) Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration enthält keine Aufnahmezusagen. (...)

(...) Flucht und Migration sind weltweite Phänomene, die kein Nationalstaat alleine regeln und gestalten kann. Deswegen ist es gut, wenn die Weltgemeinschaft das zusammen macht. (...)

(...) Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags ist keine "juristische Instanz", die verbindlich Völkerrechtsverstöße feststellen könnte. (...)