Und: Grundsätzlich sind auch wir der Ansicht, dass Straftäter vor ihrer Abschiebung hier in Deutschland ihre Strafe absitzen müssen, auch wenn in diesen Fällen - nach Ermessen der Staatsanwaltschaft - von einer Vollstreckung der Strafe abgesehen werden kann. Die Abschiebung darf kein Freifahrtschein für Verbrecher sein, das geht gegen alles Rechtsempfinden und ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen problematisch.
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Antwort 21.11.2024 von Sebastian Hartmann SPD
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 17.09.2024 von Heike Baehrens SPD
Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.
Antwort 03.09.2024 von Isabel Mackensen-Geis SPD
Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken.
Antwort 19.09.2024 von Misbah Khan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).
Antwort ausstehend von Olga Gauks CDU