Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Samuel D. • 04.04.2023
Fragen zur Einbürgerung
Hakan Demir
Antwort 04.04.2023 von Hakan Demir SPD

Eine Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt seit acht bzw. sechs (neu dann fünf bzw. drei ) Jahren. Das heißt, der dauerhafte Lebensmittelpunkt in dieser Zeit ununterbrochen in Deutschland liegen.

Frage von Mark K. • 04.04.2023
Könnte ich mich einbürgern lassen?
Hakan Demir
Antwort 04.04.2023 von Hakan Demir SPD

Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man (mit der Reform) unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, über eigenen Wohnraum verfügen, Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft haben.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 05.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Auch jetzt schon gilt: Wenn Studienzeiten, die im Rahmen eines befristeten Studienvisums in Deutschland verbracht werden, direkt in eine Anschlussbeschäftigung mit unbefristetem Aufenthaltstitel münden - dies ist die Voraussetzung - so werden sie als Voraufenthaltszeiten bei der Einbürgerung angerechnet.

Profilfoto Mahmut Özdemir
Antwort 04.04.2023 von Mahmut Özdemir SPD

Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.

Frage von Haroon N. • 30.03.2023
Wann genau tritt neues Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Portrait von Delara Burkhardt
Antwort 30.03.2023 von Delara Burkhardt SPD

Auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang März in Meseberg konnten weitere Fortschritte gemacht werden, sodass die parlamentarischen Beratungen, u. a. mit der Anhörung der Fachverbände, nun stattfinden können.