
Die Beratungen zum Staatsangehörigkeitsrecht sind derzeit noch nicht abgeschlossen, ein abgestimmter Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag noch nicht vor
Die Beratungen zum Staatsangehörigkeitsrecht sind derzeit noch nicht abgeschlossen, ein abgestimmter Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag noch nicht vor
Grundsätzlich planen wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt
Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen.
Grundsätzlich planen wir, durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt
m bspw. Mehrstaatlichkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen, was wiederum Personalkapazitäten freiwerden lässt. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.
Die Verzögerungen bei den Einbürgerungsverfahren sind für die Betroffenen natürlich sehr ärgerlich und die Verfahren müssen schnellstmöglich beschleunigt werden. Wir hatten es in den vergangenen zwei Jahren mit zwei großen Herausforderungen zu tun. Die Corona-Pandemie und der völkerrechtswidrige Angriff Putins auf die Ukraine haben viel personelle Ressourcen gebunden und an vielen Stellen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Sachgebieten für Unterstützungsleistungen abgestellt werden.