
Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht
Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein
Der Referentenentwurf kommt nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, den genauen zeitlichen Rahmen können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht nennen.
Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.