Frage von Petra T. • 14.12.2022
Antwort ausstehend von Karl-Josef Laumann CDU
Wir als SPD sprechen uns klar für eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten aus und haben – gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner – im Juni 2019 die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von vier Jahren zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.