Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag, alle drei Parteien stehen fest hinter ihr.
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Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Die beiden Kollegen Stephan Thomae und Konstantin Kuhle behandeln bei der FDP das Thema.
Persönlich hält Frau Teuteberg den Erwerb der Staatsangehörigkeit für Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft.
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.