Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP
Antwort 05.05.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Antwort 24.04.2023 von Hakan Demir SPD
Die beiden Kollegen Stephan Thomae und Konstantin Kuhle behandeln bei der FDP das Thema.
Antwort 16.07.2023 von Linda Teuteberg FDP
Persönlich hält Frau Teuteberg den Erwerb der Staatsangehörigkeit für Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft.
Antwort 23.04.2023 von Hakan Demir SPD
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Antwort 23.04.2023 von Hakan Demir SPD
Das stimmt, mit der Staatsangehörigkeitsreform wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich sein.