Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.
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Antwort 14.01.2025 von Carmen Wegge SPD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD
Für viele Menschen ist das Autofahren derzeit notwendiger Teil ihres Alltags, für den Weg zur Arbeit, die Arbeit selbst, den Einkauf oder den Transport von Kindern zum Sportverein und pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt.
Antwort 04.02.2025 von Marco Buschmann FDP
Zwar ist eine Aufzeichnung der MPU nicht vorgeschrieben, andererseits jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen.
Antwort 15.01.2025 von Stefan Schwartze SPD
Mit dem Cannabisgesetz erkennen wir ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an und verabschieden uns endlich von der gescheiterten Verbotspolitik der Vergangenheit.
Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD