
Antwort 03.08.2006 von Sybille Bachmann Bündnis für M-V
Antwort zur Frage bedingungsloses Grundeinkommen

Antwort zur Frage bedingungsloses Grundeinkommen
Guten Tag, Herr Wreege,

Sehr geehrter Herr Mickel,

Aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip leitet sich der Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf eine soziale Grundsicherung ab. Ein "bedingungsloses Grundeinkommen" wird durch den Staat in Form der Sozialhilfe gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Dr. Paetzold,

Sehr geehrter Herr Dr.Pätzold,