Antwort 06.09.2006 von Michael Pardon WASG
Sehr geehrter Herr Walz,
Sehr geehrter Herr Walz,
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Sehr geehrter Herr Krahl !
Sehr geehrte Frau Bonnes

Sehr geehrter Herr Lindner,
Sehr geehrter Herr Borowski,