Antwort 11.01.2007 von Rolf Stöckel SPD
(...) Es gibt seit Jahrzehnten Erfahrungen mit Zechenschließungen und der notwendigen Sicherung der Anlagen gegen Bergschäden und andere ökologische Folgen. (...) Diese Folgekosten, sind nach Bergrecht vom Verursacher zu tragen. (...)
