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Portrait von Ulla Schmidt
Antwort 19.12.2007 von Ulla Schmidt SPD

(...) Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. (...)