Antwort 16.07.2026 von Marc Schemmel SPD
Die Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) obliegt dem Deutschen Bundestag, insofern habe ich mich bei unserer SPD-Bundestagsfraktion zum Sachstand erkundigt.
Die Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) obliegt dem Deutschen Bundestag, insofern habe ich mich bei unserer SPD-Bundestagsfraktion zum Sachstand erkundigt.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit
Den demokratischen Parteien nicht gleich die schlechtesten annehmbaren Absichten zu unterstellen, wäre auch ein Beitrag gegen die Spaltung der Gesellschaft.
Die Annahme, die Abgeordneten meiner Partei seien nicht über die Inhalte des IFG informiert, ist falsch. Das IFG wird weiterentwickelt, nicht abgeschafft.
Sehr geehrter Herr K.,
Ihre Darstellung teile ich nicht.