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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 18.10.2022

im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 13.10.2022

JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt

Frage von Angelika A. • 05.10.2022
Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 05.10.2022

Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 14.10.2022

Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 05.10.2022

Sofern Sie in den Niederlanden arbeiten, dort Steuern zahlen und auch dort Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, haben Sie keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.

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