im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.
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Antwort 18.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD
Antwort 13.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD
JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt
Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP
Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen richtet sich dieses bewusst an Arbeitnehmer. Vorruheständler fallen nicht mehr hierunter, da ihr Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst wurde.
Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Sofern Sie in den Niederlanden arbeiten, dort Steuern zahlen und auch dort Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, haben Sie keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.