Antwort 02.09.2025 von Michael Brand CDU
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen.
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen.
Die geheime Wahl schützt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zusätzlich und verhindert taktisches oder fraktionsgesteuertes Abstimmungsverhalten.
Es sei jedoch erwähnt, dass für mein Wahlverhalten vor allem juristische Qualifikationen und einschlägige Erfahrung ausschlaggebend sind.
Dass Teile der CDU/CSU sich durch eine nachweislich rechte Kampagne gegen Prof. Brosius-Gersdorf haben vereinnahmen lassen, ist höchst problematisch
Wir sind uns sicher einig darin, dass es keine Benachteiligung von Frauen geben darf. Als Abgeordnete sind wir aufgefordert, daran mitzuwirken, dass Frauen ...