
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
Als Fortschrittskoalition sind wir entschlossen, das Gesetzgebungsverfahren zügig und zugleich mit der nötigen Gründlichkeit abzuschließen.
Staatsangehörigkeitsreformen gelten nicht rückwirkend und automatisch
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden.
Wir rechnen damit, dass die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit - Ende diesen Jahres umgesetzt wird. Dann könnten auch Sie die serbische und die deutsche Staatsangehörigkeit haben