Frage von Gerd G. • 18.01.2024

Antwort von Volker Wissing parteilos • 11.04.2024
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt aber den Ländern und das wird auch so bleiben.
das ist sie.
Die Nichtraucherschutzgesetze sind Ländergesetze
Ein schlecht gemachtes Gesetz wird erfahrungsgemäß (besonders) von Rechtsextremen populistisch ausgeschlachtet