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Frage von Bernd B. • 22.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.05.2023 Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.
Frage von Volker S. • 22.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.05.2023 Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.
Frage von Bernd B. • 20.05.2023
Antwort von Bijan Djir-Sarai FDP • 21.06.2023 Da dieser Entwurf nicht aus unserer Fraktion stammt, kann ich Ihnen auch nicht erläutern, welche Bedeutung einzelne Formulierungen in dem Referentenentwurf haben
Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.05.2023 Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.
Frage von Stefan S. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023 Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Frage von Abdullatif R. • 19.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023 Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch