Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.
Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen
Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können
Jedes Bundesland und jede Kommune ist also in der Verantwortung, die örtlichen Behörden so auszustatten, dass sie Verfahren in einer angemessen Zeit bewältigen
Ich setze mich für die generelle Absenkung der Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre ein