Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Bernd B. • 22.05.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 23.05.2023

Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.05.2023

Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.

Frage von Bernd B. • 20.05.2023
Portrait von Bijan Djir-Sarai
Antwort von Bijan Djir-Sarai
FDP
• 21.06.2023

Da dieser Entwurf nicht aus unserer Fraktion stammt, kann ich Ihnen auch nicht erläutern, welche Bedeutung einzelne Formulierungen in dem Referentenentwurf haben

Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.05.2023

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

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