
Das Faktorverfahren der Steuerklasse IV schadet Familien insgesamt nicht, hat aber erhebliche gleichstellungspolitische und wirtschaftspolitische Vorteile.
Das Faktorverfahren der Steuerklasse IV schadet Familien insgesamt nicht, hat aber erhebliche gleichstellungspolitische und wirtschaftspolitische Vorteile.
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Ich unterstütze Ihre Überlegungen, dass das Steuersystem in seiner derzeitigen Form einer Überarbeitung bedarf.
Die Reform der Lohnsteuerklassen ist, wie Sie richtig schreiben, ein wichtiges Anliegen für eine gerechtere Verteilung von Einkommen innerhalb der Ehe und zur Vermeidung von negativen Anreizen zur Auf- oder Ausweitung einer Beschäftigung, insbesondere für Frauen.
Wir haben bei unserem Parteitag am 20. Februar 2021 u.a. die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV beschlossen: