
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.
Die Anzahl der Betroffenen in Hamburg, die ihre Wohnung mit einem Nachtspeicherofen heizen (müssen), erscheint derzeit zu gering um ein eigenes Förderprogramm aufzusetzen.
Die Auszahlung in Brandenburg soll planmäßig Mitte April erfolgen.
Gerne möchte ich Sie auf die Pressemitteilung des BMWKs aufmerksam machen, aufrufbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html, der Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Entlastung von Privathaushalten, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl nutzen, entnehmen können.