
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
Der Verantwortliche ist in Ihrem Fall der Arbeitgeber, der für den Fall eines Ausfalls dafür haften sollte, dass ein Stellvertreter o. ä. für den Fall die Aufgaben übernimmt.
Auch als ALG 1- Empfängerin können Sie über den Jahres-Steuerausgleich die Pauschale bekommen, zumal Sie auch als ALG 1 zu dieser verpflichtet sind
Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, aber gilt als Einkommen und kann damit den Steuersatz erhöhen.
Das Krankengeld selbst ist nicht steuerpflichtig, gilt allerdings als Einkommen, muss bei der Steuererklärung angegeben werden und kann damit den Steuersatz erhöhen.