Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Nicole Bauer
Antwort 03.06.2024 von Nicole Bauer FDP

Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort 05.07.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört

Anke Hennig
Antwort 25.01.2024 von Anke Hennig SPD

Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren

Lenders
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP

Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.

Portrait von Tessa Ganserer
Antwort 08.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

Hakan Demir
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.