das im Juni vom Bundestag verabschiedete Tierarzneimittelgesetz legt in der Tat fest, dass die Basis für die Verordnung von Tierarzneimitteln die tierärztliche Verschreibung sein soll. Ganz neu ist das aber grundsätzlich nicht, denn schon bisher gilt im Arzneimittelgesetz:
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Antwort 21.09.2021 von Gabriela Heinrich SPD
Antwort 26.10.2021 von Karl Freller CSU
Approbierte Tierärztinnen und Tierärzte sind aufgrund ihres Studiums in notwendigem Maße sach- und fachkundig, um apothekenpflichtige Arzneimittel eigenverantwortlich einzusetzen und am Arzneimittelverkehr teilzunehmen.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 14.10.2021 von Arif Taşdelen SPD
Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre wertvolle Arbeit verrichten können und welche Medikamente Sie in Zukunft verschreiben dürfen, finden Sie u.a. hier
Antwort 20.09.2021 von Katja Hessel FDP
Die im Rahmen des TAMG vorgenommenen Einschränkungen sind dem Tierschutz nicht dienlich.
Antwort 19.11.2021 von Sebastian Brehm CSU
Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert. Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung